Wir freuen uns über Ihren Besuch auf der Internetseite der SPD Herrsching. Sie können sich nun auch auf diesem Weg über unsere Arbeit informieren.
Sozialdemokraten haben sich seit jeher vor allem für mehr Gerechtigkeit eingesetzt. Das heißt für uns z.B.: gleiche Bildungschancen für alle Kinder, gerechte Verteilung unseres Wohlstands, Erhalt der wunderbaren Natur am Ammersee, lebendige und solidarische Bürgergemeinschaft und eine sichere und entspannte Verkehrssituation.
Wir arbeiten daran. Machen Sie mit!
Aktuell
In der Mitgliederversammlung der SPD Herrsching am 22.10.2019 erläuterte Bürgemeister Schiller den Stand der Planungsarbeiten für das neue Herrschinger Gymnasium am Mühlfeld: Das Gymnasium wird vom Landkreis gebaut, die Planung ist voll im Gang. Eine Kostenschätzung liege vor über 65 Millionen Euro. Wegen des – mit vom Herrschinger SPD-Ortsverein eingebrachten – sog. Lernhaus-Konzepts ist der Raumbedarf größer als bei anderen Gymnasien. 5 Millionen zahlt der Freistaat, Herrsching muss 6 Millionen übernehmen. Dafür bekommt die Gemeinde aber auch zahlreiche Sportanlagen, die von Vereinen genutzt werden können. Von 60 Kreisräten haben 58 der Planung zugestimmt. Die Eigentümer des anfangs bevorzugten anderen Standorts für das Gymnasium sind nach wie vor nicht bereit, ihre Grundstücke zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, gegenteilige Behauptungen der Initiatoren des geplanten Bürgerentscheids sind falsch, so Schiller. Die SPD Herrsching befürwortet den Bau des Gymnasiums am Mühlfeld: Tom Hamaus‘ Antrag auf Umsetzung dieses Vorhabens wurde von den Anwesenden mit großer Mehrheit – bei nur 2 Enthaltungen – befürwortet.
Die Mitgliederversammlung der Herrschinger SPD fasste am 22.10.2019 einstimmig folgenden Beschluss:
„Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Herrsching beantragt, dass der Gemeinderat eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen (ZeS) analog der entsprechenden Satzung der Landeshauptstadt München (s.u.) erlässt. Grundlage ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl.S.864, BayRS 2330-11-1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2017 (GVBl.S.182) des Freistaates Bayern.
Die Einhaltung der Satzung wird durch die Gemeindeverwaltung entsprechend nachgehalten.
Begründung:
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist in der Gemeinde Herrsching gefährdet (Wohnraummangellage). Durch Zweckentfremdung wie z.B. Leerstand oder Fremdbeherbergung über airbnb (länger als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr) wird dem Markt dauerhaft Wohnraum entzogen. Dies ist im Hinblick auf die prekäre Lage am Wohnungsmarkt nicht akzeptabel.
Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes („Eigentum verpflichtet“) soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Zweckentfremdete Wohnungen dienen jedoch nur dem Wohle des Eigentümers und müssen daher der Bevölkerung wieder zur Verfügung gestellt werden.
Dies wird durch Verabschiedung und Umsetzung der Satzung gewährleistet.
Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt den interessierten Gemeinden, die Satzung der Landeshauptstadt München zu übernehmen. Siehe im Internet: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Zweckentfr emdung/Downloads–Formulare.html